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Lieferungen und Leistungen von Exclusive Networks Switzerland AG (nachfolgend „Exclusive Networks“) erfolgen ausschliesslich zu diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden von Exclusive Networks (nachfolgend „Besteller“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Exclusive Networks stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn Exclusive Networks in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bestimmungen des Bestellers die Bestellung vorbehaltlos ausführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die Geltung der AGB an. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen.
Willenserklärungen von Exclusive Networks sind nur dann verbindlich, wenn sie von einer durch die Geschäftsführung hierzu vertretungsberechtigten Person unterschrieben sind. Eine(n) Bestellung/Auftrag des Bestellers kann Exclusive Networks innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Bestätigung oder Auslieferung annehmen. Angaben in Prospekten, Werbebroschüren oder auf der Homepage von Exclusive Networks gelten als Aufforderung an den Besteller, ein Vertragsangebot abzugeben. Für die Beschaffenheit der Leistungen/Waren sind stets die in der Auftragsbestätigung von Exclusive Networks angegebenen Daten massgeblich. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen und sonstige Unterlagen von Exclusive Networks darf der Besteller weder anderweitig benutzen noch Dritten zugänglich machen.
Die dem Besteller übermittelten Lieferdaten stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von Exclusive Networks. Bei Wegfall der Selbstbelieferungsquelle ist Exclusive Networks nicht verpflichtet, sich bei fremden Lieferanten einzudecken, sondern ist berechtigt, dem Besteller die verfügbaren Waren zu liefern. Für Exclusive Networks verbindliche Lieferfristen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung, ansonsten gelten sie nur als Richtwerte. Sie beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller, ausser es stehen Angaben des Bestellers aus, die zur Vertragserfüllung durch Exclusive Networks notwendig sind; in diesem Fall beginnt sie mit dem Erhalt dieser Angaben durch Exclusive Networks. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung aller Pflichten und Obliegenheiten des Bestellers voraus. Kommt der Besteller seinen Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten nicht nach oder kommt er in Annahmeverzug, ist er verpflichtet, Exclusive Networks die dadurch verursachten Mehraufwendungen zu ersetzen. Zudem verschieben sich die zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Verzugs des Bestellers. Die Gefahr einer Verschlechterung der Kaufsache geht in diesem Fall auf den Besteller über. Exclusive Networks ist berechtigt, geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit diese Änderungen oder Anpassungen für den Besteller zumutbar sind. Das Recht auf Teillieferung und Teilrechnungen behält sich Exclusive Networks vor. Lieferverzögerungen, die Exclusive Networks nicht zu vertreten hat wie höhere Gewalt, veränderte behördliche Genehmigungs- und Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, verschieben die Liefertermine um die Dauer der Beeinträchtigung.
Exclusive Networks kommt nur nach schriftlicher Mahnung durch den Besteller in Verzug. Nach Zugang der Mahnung steht Exclusive Networks eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Lieferung zu, wobei der Besteller die Nachfrist schriftlich ansetzen muss. Bei einer durch Exclusive Networks zu vertretenden Verzögerung der Leistung hat der Kunde ein Rücktrittsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Exclusive Networks beruhen.
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager der Exclusive Networks. Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager der Exclusive Networks verlässt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und eventueller Versicherungswerte der Sendung behält sich die Exclusive Networks vor. Besondere vom Besteller gewünschte Versandformen, Arten und Versicherungswerte sind der Exclusive Networks im Voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Bestellers, es sei denn, Exclusive Networks gibt dieses in der Auftragsbestätigung anders an. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Die jeweiligen Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, ab Sitz bzw. Lager Exclusive Networks. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, in jedem Fall aber innert 30 Tage nach Rechnungsdatum. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig, es sei denn, sie sind schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug berechnet Exclusive Networks Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Exclusive Networks gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die im freien Ermessen von Exclusive Networks stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Exclusive Networks ist berechtigt, für Lieferungen Vorkasse zu verlangen. Die Verrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist unzulässig, soweit dies nicht rechtskräftig festgestellte oder von Exclusive Networks schriftlich anerkannte Gegenforderungen betrifft.
Exclusive Networks behält das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehende Forderungen. Der Besteller ist zur Weiterveräusserung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die gelieferten Produkte dürfen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei Exclusive Networks ohne Zustimmung von Exclusive Networks weder verpfändet, sicherungsübereignet oder verändert werden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Exclusive Networks berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Der Besteller muss die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen, ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Mängel sind innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleitungsanspruches ausgeschlossen und die Ware gilt als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein derartiger Mangel später während der Gewährleistungsfrist, so muss die Anzeige unverzüglich schriftlich gemacht werden, andernfalls gilt die Ware ebenfalls als genehmigt. Liegt ein von Exclusive Networks zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Exclusive Networks berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Im Fall des zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag bezüglich des vom Mangel betroffenen Produktes zurückzutreten. Exclusive Networks ist berechtigt, die Nacherfüllung so lange zu verweigern, bis der Kunde nicht einen verhältnismässigen Teil des Kaufpreises bezahlt hat. Keine Sachmängelansprüche bestehen, wenn die Leistungen von der vertragsgemässen Beschaffenheit und Brauchbarkeit nur unwesentlich abweichen. Keine Mängelansprüche bestehen auch bei übergemässer oder unsachgemässer Nutzung und natürlichem Verschleiss, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nichtreproduzierbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch für nachträgliche Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. Exclusive Networks ist berechtigt, für derartige Rücksendungen eine Kostenpauschale von CHF 150.- zu erheben oder spezifisch abzurechnen. Ansprüche wegen Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Ansprüchen aus Sachgewährleistung haftet Exclusive Networks nur, sofern der Besteller Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz von Exclusive Networks beruhen.
Dem Besteller ist bekannt, dass Exclusive Networks nicht der ursprüngliche Lieferant/Hersteller der Produkte ist, sondern dass Exclusive Networks diese Produkte zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt. Demzufolge unterstehen alle Produkte den ausdrücklichen Bedingungen und allfälligen Garantien der ursprünglichen Lieferanten/Hersteller der Produkte. Der Besteller stellt sicher, dass alle im Zusammenhang mit den Produkten stehenden Garantiebedingungen, einschliesslich aller damit zusammenhängenden Vorteile und Guthaben, vom ursprünglichen Lieferanten/Hersteller an die Kunden des Bestellers weitergeleitet werden.
Sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, ist die Haftung von Exclusive Networks, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Schäden aus Datenverlust, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Vorbehalten bleiben Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder solche wegen Personenschäden.
Exclusive Networks ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Besteller zurückzutreten, sofern (i) die Selbstbelieferung mit der Ware oder (ii) die Nachbesserung von mangelhafter Ware nach eigenem Ermessen von Exclusive Networks nicht innert angemessener Frist möglich ist. In diesem Fall wird Exclusive Networks dem Besteller einen allfällig bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstatten, im Falle von (ii) unter Anrechnung des durch den Besteller bezogenen Nutzens. Andere Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.
Sämtliche Software, die dem Besteller gemäß einem Vertrag geliefert wird, wird entsprechend den Lizenzvorschriften des Lieferanten geliefert. Dem Besteller ist bekannt, dass Exclusive Networks nicht der ursprüngliche Hersteller der Produkte ist, sondern dass Exclusive Networks diese Produkte zum Zwecke des Weitervertriebs erwirbt. Demzufolge unterstehen alle Produkte den ausdrücklichen Bedingungen der allfälligen Garantien der ursprünglichen Hersteller der Produkte. Der Besteller stellt sicher, dass alle im Zusammenhang mit den Produkten stehenden Garantiebedingungen, einschliesslich aller damit zusammenhängenden Vorteile und Guthaben, vom ursprünglichen Hersteller an die Kunden des Bestellers weitergeleitet werden.
Exclusive Networks bzw. ihre Lieferanten/Hersteller behalten sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Schaltplänen, Computersoftware, Dokumentationen, Offerten und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung der Exclusive Networks dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Exclusive Networks schliesst jede Gewährleistung bei Verletzung etwaiger Urheberrechte, Patente oder sonstiger Schutzrechte aus. Der Besteller sowie der Kunde des Bestellers dürfen die Produkte nur gemäss dem im Vertrag oder in den Dokumentationen vorgegebenen Zweck verwenden. Produktbezeichnungen und/oder Copyright-Zeichen dürfen nicht von den Produkten entfernt werden. Software darf nicht geändert, einem Reverse Engineering unterzogen oder dekompiliert werden, es sei denn, dies ist gemäss zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Sämtliche von Exclusive Networks gelieferten materiellen und immateriellen Produkte können Export- bzw. Importbestimmungen unterliegen und sind zur ausschliesslichen Benutzung in der Schweiz bestimmt. Der Besteller verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen.
Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Exclusive Networks. Insbesondere sind die jeweils gültigen Export- und Embargobestimmungen der Schweiz, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. Der Besteller verpflichtet sich, Exclusive Networks von einer etwaigen Inanspruchnahme, die auf Verletzungen der Export- oder Importbestimmungen beruht, freizustellen.
Der Besteller anerkennt und ist damit einverstanden, dass Exclusive Networks im Rahmen des periodischen sog. Hersteller-Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden und seiner Mitarbeiter bearbeitet und Herstellern/Lieferanten weiterleitet, wobei diese unter Umständen auch ins Ausland übermittelt werden. Zudem ist Exclusive Networks berechtigt, den Herstellern der Waren bzw. den Lieferanten von Exclusive Networks die Kontaktdaten der Besteller (Adresse Besteller und Ansprechpersonen) für Marketingzwecke weiterzugeben. Dabei wird Exclusive Networks die Hersteller bzw. Lieferanten verpflichten, diese Personendaten nur für bestimmte Marketingaktivitäten zu nutzen und keinen Dritten weiterzugeben.
Des Weiteren ist der Besteller einverstanden, dass Exclusive Networks kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Bestellers bearbeitet und dem von der Firma beauftragten Kreditversicherungsunternehmens bekannt gibt.
Die Internetseiten von Exclusive Networks gelten nicht als Vertragsangebot, sondern lediglich als Aufforderung, eine Bestellung einzugeben. Beim Download oder/und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle der Exclusive Networks auf den Kunden über.
Für von Exclusive Networks abgegebene Kostenvoranschläge für werkvertragliche Leistungen übernimmt Exclusive Networks keine Gewähr, solange deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wird. Unverbindliche Kostenvoranschläge können um bis zu 10% überschritten werden. Bei der Preiskalkulationen setzt Exclusive Networks voraus, dass notwendige Vorarbeiten und die Mitwirkungspflichten vom Besteller vollständig erbracht sind und zu keinen Leerlaufzeiten bei Exclusive Networks führen. Bei Wartungsverträgen gilt die Fahrzeit mit einem Abschlag von 20% für die Berechnung gleich der Arbeitszeit. Fertigstellungstermine für Reparaturarbeiten sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei unverbindlichen Terminen bedarf es einer durch den Besteller schriftlich angesetzten Nachfrist, um Exclusive Networks in Verzug zu bringen. Bei berechtigten Mängelrügen steht Exclusive Networks das Recht der zweimaligen Nacherfüllung zu. Der Kunde ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand abzunehmen und nach Entgegennahme desselbigen diesen unverzüglich zu untersuchen, ansonsten gilt die Abnahme innerhalb der Frist von einer Woche als erfolgt. Es gelten alle Regelungen dieser AGB zur Fristsetzung, Zahlungsbedingungen, Leistungsstörung, Gefahrenübergang, Sachmängel und Untersuchungsverpflichtungen sowie zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht auch für Werkverträge.
Die vertragliche Beschaffenheit der Software bestimmt sich gemäss der Dokumentation, aus der sich auch die bestimmungsgemässe Verwendung ergibt. Das Nutzungsrecht ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen sowie den bei Software mitgelieferten Bedingungen der jeweiligen Hersteller, die vorgehen. Eine Weitergabe der Software ist nur in vollständiger Form, unter gleichzeitiger Löschung aller Kopien und Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte zulässig. Ansonsten gelten voll umfänglich die AGB.
Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten.
Exclusive Networks ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterlieferanten erbringen zu lassen.
Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstossen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten kommt.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Exclusive Networks. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Exclusive Networks, soweit es sich beim Besteller nicht um einen Konsumenten im Sinne von Art. 32 ZPO handelt. Es gilt das materielle Recht der Schweiz als vereinbart, auch wenn der Besteller seinen Sitz nicht in der Schweiz hat. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Die Deutsche Version der AGBs ist die rechtsverbindliche Version. Die Französische und Englische Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind lediglich Übersetzungen der Deutschen Version und unter folgenden Links aufrufbar:
Englisch https://www.exclusive-networks.com/ch-de/gesetzliche-vorschriften/gtc-en/
Französisch https://www.exclusive-networks.com/ch-fr/cgv/
Stand: 01. Januar 2017