Vertreter, Geschäftspartner und Dritte

 

Inhalt

  • Ziele des Ethik- und Verhaltenskodex
  • Ethische Grundsätze
  • Ehrlichkeit und Redlichkeit
  • Vermeidung unlauterer Geschäftspraktiken
  • Vertraulichkeit von Daten
  • Professionelles Verhalten
  • Fachkompetenz und Mehrwert
  • Respekt für Andere
  • Umweltschutz

Ziele des Ethik- und Verhaltenskodex

Mit diesem Kodex möchte die Exclusive Group ihre ethischen Grundsätze an Vertreter, Geschäftspartner und Dritte kommunizieren.

Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für ethische Werte zu schärfen und sicherzustellen, dass die geschäftliche Praxis jederzeit ethischen Standards genügt.

Wir verlangen von den Vertretern und Geschäftspartnern der Exclusive Group und von Dritten, die ethischen und organisationsbezogenen Werte der Gruppe zu beachten und sie in der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Exclusive Group durch ihr eigenes Verhalten und ihre Entscheidungsprozesse zu wahren. Darüber hinaus werden in diesem Dokument die sieben ethischen Grundsätze erläutert, denen wir uns gemeinsam mit unseren Vertretern, Geschäftspartnern und Dritten verpflichtet fühlen. Wir möchten, dass Ihr Unternehmen diese Grundsätze als Grundlage für unsere geschäftliche Zusammenarbeit anwendet.

Wir beenden unsere Geschäftsbeziehungen mit Vertretern, Geschäftspartnern und Dritten, die sich im Rahmen gemeinsamer geschäftlicher Aktivitäten rechtswidrig oder unethisch verhalten. Exclusive Group behält sich das Recht vor, in solchen Fällen gegebenenfalls die zuständigen staatlichen Behörden einzuschalten.

 

Sieben ethische Grundsätze

Die Vertreter und Geschäftspartner der Exclusive Group sowie Dritte sind verpflichtet, sich jederzeit ethisch einwandfrei zu verhalten.

Die sieben ethischen Grundsätze der Exclusive Group lauten:

  • Ehrlichkeit und Redlichkeit
  • Vermeidung unlauterer Geschäftspraktiken
  • Vertraulichkeit von Daten
  • Professionelles Verhalten
  • Fachkompetenz und Mehrwert
  • Respekt für Andere
  • Umweltschutz

Diese Grundsätze dienen als Richtschnur für unser gemeinsames geschäftliches Handeln.

 

Ehrlichkeit und Redlichkeit

Einhaltung von Regeln und Vorschriften  

Vertreter, Geschäftspartner und Dritte müssen die geltenden Regeln und Vorschriften kennen und gewährleisten, dass diese auch eingehalten werden. Auf diese Weise sollen Geldstrafen und strafrechtliche Verfolgung vermieden und unser guter Ruf gewahrt werden.

Es ist mitunter anspruchsvoll, die örtlichen Rechtsvorschriften zu verstehen und zu wissen, in welchen Fällen die Gesetze der USA oder der europäischen Länder auf unsere Geschäftstätigkeit anzuwenden sind. Dies entbindet uns jedoch nicht davon, sie einzuhalten.

Ehrlichkeit, Redlichkeit und Loyalität im geschäftlichen Alltag und in der Führung des Geschäfts

Über die Einhaltung von Gesetzen hinaus verlangen wir von unseren Vertretern, Geschäftspartnern und Dritten, ihr Geschäft ehrlich, redlich und loyal zu führen. Ehrlichkeit muss im Mittelpunkt unseres geschäftlichen Handelns stehen. Informationen, die wir unseren Geschäftspartnern zur Verfügung stellen oder mit ihnen austauschen, sollten stets wahrheitsgetreu und niemals irreführend sein.

 

Vermeidung unlauterer Geschäftspraktiken

Strenges Verbot von Korruption, Bestechung, Geldwäsche und Untreue

Unzulässig sind unangemessene Zahlungen, die dazu dienen, sich in einer bestimmten Situation einen Vorteil zu verschaffen, und zwar unabhängig von Kontext oder geografischem Raum.

Exclusive Group ist verpflichtet, den Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“) einzuhalten, der die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vorschriften enthält, welche für alle Mitarbeiter und Partner der Exclusive Group (einschließlich Vertretern, Geschäftspartnern und Dritten) gelten:

  • Es ist strengstens untersagt, einem in- oder ausländischen Regierungsbeamten etwas von Wert (Bargeld oder ähnliche Zahlungsmittel, Geschenke, Spenden für wohltätige Zwecke, Zuwendungen, Sponsorengelder, Reisen, Investitionen, Bewirtungs-, Vergnügungs- oder Beherbergungsleistungen, Investitionszusagen für Geschäftsvorhaben außerhalb vertraglicher Vereinbarungen mit Dritten und sonstige materielle oder immaterielle Wertgegenstände) zu gewähren, anzubieten oder zu genehmigen, mit dem Ziel, Aufträge zu erhalten oder fortzuführen, sich einen Geschäftsvorteil zu sichern oder jemand anderem Aufträge zuzuführen.
  • Barzahlungen an in- und ausländische Regierungsbeamte sind zu unterlassen.
  • Finanzielle Zuwendungen, Geschenke oder Vergünstigungen, die entweder direkt oder indirekt einer Privatperson (bzw. einem nicht staatlichen Amtsträger) gewährt werden, müssen angemessen sein und sich im üblichen Rahmen bewegen (d.h. sie sollten nicht aufwändig oder übertrieben sein);
  • Strengstens untersagt sind zudem Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Untreue, rechtswidrige oder unlautere Geschäftspraktiken sowie unzulässige Vorteilsannahme. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Angemessenheit einer geschäftlichen Vorgehensweise, sind Mitarbeiter gehalten, die Angelegenheit mit ihrem Vorgesetzten und/oder der Geschäftsleitung zu erörtern.

Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthält die Richtlinie des Unternehmens zu Geschenken und Einladungen Leitlinien, wie sich die Mitarbeiter der Exclusive Group mit Blick auf Geschenke und Einladungen zu verhalten haben, die von unserem Unternehmen und den für das Unternehmen handelnden Personen gewährt oder entgegengenommen werden. Unsere Vertreter, Geschäftspartner und Dritte dürfen nicht dafür eingesetzt werden, um im Namen von Tochtergesellschaften der Exclusive Group Geschenke zu machen.

Genauso sind Mitarbeiter der Exclusive Group aufgefordert, keine Geschenke oder Gefälligkeiten von Geschäftspartnern/ Dritten anzunehmen. Davon ausgenommen sind Geschäftsessen, die der Geschäftspartner bezahlt (sofern er dabei anwesend ist und solche Bewirtungen nicht häufig stattfinden), Einladungen zu Seminaren oder Veranstaltungen von Partnern, unentgeltlich von Herstellern bereitgestellte Demoprodukte sowie Geschenke unter einem Wert von 50 Dollar, die lediglich einmal im Jahr in Verbindung mit einem besonderen Ereignis verteilt werden (z.B. Pralinen oder eine Flasche Wein zum Jahresende). Unsere Vertreter, Geschäftspartner und Dritte dürfen nicht zu dem Zweck eingesetzt werden, ein Geschenk in etwas umzuwandeln, das den Anschein einer Leistung hat.

Meldung potentieller Interessenkonflikte an Vorgesetzte

Ein Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn Ihr persönliches Interesse oder das eines Ihrer Mitarbeiter möglicherweise eine Entscheidung begünstigt, die nicht im besten Interesse des Unternehmens liegt. Besteht der Verdacht, dass ein potentieller Interessenkonflikt vorliegt oder ein potentieller Interessenkonflikt auftreten könnte, muss eine Meldung an Exclusive Networks erfolgen.

Erstellung geschäftlicher Dokumente nach höchsten ethischen Standards

Es ist unzulässig, falsche, ungenaue oder irreführende Geschäftsdokumente zu erstellen. Bei der Erstellung von geschäftlichen Dokumenten (wie z.B. Rechnungen, Lieferscheinen, Gutschriften, Bestellungen etc.) müssen höchste ethische Standards gelten.

Die verkauften Produkte oder Dienstleistungen müssen auf der Rechnung aufgeführt werden, wobei die Bezeichnung mit den von Vertretern, Geschäftspartnern und Dritten versandten Artikeln bzw. den tatsächlich von ihnen erbrachten Leistungen übereinstimmen muss.

Exclusive Group kann nur solche Waren verkaufen, für die sie als Händler oder Distributeur „zertifiziert“ ist oder eine Vereinbarung mit dem Hersteller geschlossen hat.

Einhaltung von Import- und Exportvorschriften

Unsere internationale Handelstätigkeit kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Vor dem Import oder dem Export von Sachgegenständen oder immateriellen Werten müssen unter Umständen spezielle Genehmigungen von lokalen oder US-Behörden eingeholt werden. Vertreter, Geschäftspartner oder Dritte, die von Exclusive Group vertriebene Produkte importieren oder exportieren, sind dafür verantwortlich, alle Außenhandelskontrollgesetze des Internationalen Handelszentrums (International Trade Centre ITC) und ggf. für die jeweilige Transaktion geltenden Export-/ Importvorschriften einzuhalten.

 

Vertraulichkeit von Daten

Keine unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen

Vertreter, Geschäftspartner und Dritte müssen gewährleisten, dass geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen der Exclusive Group, die sie zu geschäftlichen Zwecken erhalten (wie z.B. Finanzergebnisse, Pläne, Informationen zur Preisgestaltung, Kunden- oder Lieferanteninformationen oder -listen, Umsatzzahlen, strategische Informationen sowie unternehmenseigene Informationen jedweder Art), geschützt werden.

 

Professionelles Verhalten

Berücksichtigung von Kunden- und Herstellererwartungen

Wir investieren in langfristige Beziehungen zu unseren Kunden und Herstellern. Diese Beziehungen haben für uns einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb möchten wir ihre Erwartungen stets in höchstem Maße erfüllen und allen unseren Verpflichtungen nachkommen. Unsere Vertreter, Geschäftspartner und Dritte sind gehalten, ihre Tätigkeit ebenfalls an diesen Werten auszurichten.

Strenges Verbot von Betrug und Wirtschaftskriminalität

Vertreter, Geschäftspartner und Dritte verpflichten sich in ihrer geschäftlichen Tätigkeit zu einem Höchstmaß an Redlichkeit.

 

Fachkompetenz und Mehrwert

Unsere Vertreter, Geschäftspartner und Dritte setzen sich dafür ein und verpflichten sich, Dienstleistungen von hoher Qualität und hohem Mehrwert zu erbringen.

 

Respekt für andere

Gegenseitiger Respekt

Exclusive Group setzt sich für eine Kultur des Respekts am Arbeitsplatz und im Beschäftigungsprozess ein.

Exclusive Group untersagt jedwede Belästigung, Einschüchterung und ein von Aggression geprägtes Arbeitsumfeld und erwartet dasselbe von seinen Vertretern, Geschäftspartnern und Dritten.

Förderung kultureller Vielfalt

Exclusive Group ist ein internationales Unternehmen, wobei die Multinationalität eine unserer Stärken darstellt. Es ist daher unser Bestreben, ein internationales Umfeld zu schaffen und kulturelle Vielfalt zu fördern.

Wir akzeptieren keinerlei Form von Diskriminierung in unserem Unternehmen.

 

Umweltschutz

Für die Produkte, die wir vertreiben, gelten in vielen Fällen Recyclingbestimmungen. Über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist es wichtig, die Endbenutzer auf ihre Recyclingpflichten hinzuweisen, um Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Vertreter, Geschäftspartner und Dritte, die im Kontakt mit Endbenutzern oder Resellern stehen, können bei diesen wesentlich zu einem verbesserten Umweltbewusstsein beitragen.