Teststellungsvereinbarung

 

Mit der Einwilligung Ihres Antrages zur Bereitstellung von Testgeräten – nachfolgend „Teststellungsvereinbarung“ genannt – erklärt sich die Exclusive Networks Deutschland GmbH bereit, einen Leihvertrag gem. §598ff BGB mit Ihnen zu schließen. Hieraus ergeben sich für beide Parteien vertragsrelevante Rechte und Pflichten.

  1. Teststellungsvereinbarungen werden nur mit Wiederverkäufern (Reseller) unter Angabe des Endverwenders geschlossen. Der Reseller ist nicht berechtigt, das Teststellungsgerät einem anderen Verwender ohne unser Einverständnis (schriftlich per Mail) bereitzustellen. Sollten Sie kein Wiederverkäufer sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen einen Kontakt zu einem Reseller vermitteln können.
  2. Teststellungen werden als definiert befristete Leihgabe für gewöhnlich als Neu- oder Gebrauchtware in einem zusätzlichen Umkarton mit vollständigem Zubehör und kompletter Dokumentation zur Verfügung kostenfrei gestellt. Sie sind als unser Vertragspartner dazu verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf Mängel und Unvollständigkeit zu prüfen und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt trotz eines Mangels keine sofortige Anzeige, gilt die Ware als mangelfrei.
  3. Nach Ablauf des Testzeitraumes ist die Ware an die Exclusive Networks Deutschland GmbH ausreichend franktiert und versichert an uns zurückzusenden. Bitte senden Sie die von uns erhaltene Hardware innerhalb von 3 Werktagen nach Ende des vereinbarten Testzeitraums an uns zurück. Bitte achten Sie darauf, dass die Originalkartonagen weder beschriftet, noch beschädigt werden und / oder nutzen Sie einen Umkarton. Vermerken Sie bitte bei Rücksendung zur Zuordnung der Ware die Ihnen mitgeteilte Teststellungsnummer auf dem Umkarton.
  4. Die Produkte müssen sich nach der Rücksendung an die Exclusive Networks
    • im zusätzlichen Umkarton befinden,
    • in äußerlich einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand befinden,
    • in ihrer Originalverpackung befinden, diese darf nicht beklebt, beschriftet oder beschädigt sein,
    • technisch in einwandfreiem Zustand befinden. Insbesondere darf das Produkt nicht durch ein Passwort geschützt sein sowie keine andere Software oder Konfiguration als zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden sein.
    • Das vollständige Zubehör und die komplette Dokumentation müssen enthalten sein.
  5. Für den Fall, dass die Teststellung nicht vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgesandt wurde, ist die Exclusive Networks Deutschland GmbH berechtigt, Ihnen den aktuellen Händler-Einkaufspreis im Eigentumswechsel zu berechnen. Für diesen Fall verpflichten Sie sich bereits jetzt verbindlich, die zunächst zur Teststellung bezogene Ware zu dem genannten Preis zu übernehmen und zu erwerben. Für im Vorfeld nicht angemeldeten, von Ihnen verschuldete Verzögerungen ist die Exclusive Networks Deutschland GmbH darüber hinaus berechtigt, Verzugspönale für erhöhte Bearbeitungsaufwendungen in Rechnung zu stellen. Diese betragen einmalig 2% des empfohlenen Verkaufspreises des Herstellers (EVK) sowie einer zusätzlichen Verzugsgebühr in Höhe von 15% des EVK je angefangener Verzugswoche.
  6. Ein Öffnen der geliehenen Maschine ist in jedem Fall untersagt.
  7. Nach Ihrer Rücksendung werden Ihre evtl. noch vorhandenen Daten und Konfigurationen auf den Teststellungsgeräten nicht weitergegeben, ausgewertet oder anderweitig verwendet. Durch unsere Techniker werden die Geräte auf den Ursprungszustand gesetzt und vorhandene Daten unwiderruflich gelöscht. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt Ihrer Daten oder auf Bereitstellung eines Backups. Für den Fall nicht übermittelter Kennwörter, die uns die Herstellung der Werkseinstellung erschweren, sind wir berechtigt, Ihnen eine Kostenpauschale in Höhe von 140,- € zzgl. Mwst. in Rechnung zu stellen.
  8. Senden Sie bitte weiterhin alle Teststellungs-Rücksendungen an unser Logistik-Adresse (Königsberger Straße 260, 48157 Münster)!